Sind im Gebäudebestand Änderungen an Außenwänden, Fenstern etc. bei mehr als 10% einer Bauteilfläche des gesamten Gebäudes vorgesehen, ist der rechnerische Nachweis zu erbringen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes und die spezifischen, auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen bezogenen Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
um nicht mehr als 40% überschritten werden, sofern keine Sonderregelungen greifen!