Energieeffiziente Gebäude-Planung
bedeutet
Berechnung der Bauphysik und Anlagentechnik unter Einhaltung
der Grenzwerte der EnEV 2016 durch die Anwendung der Bewertungs- Algorithmen in Vornorm DIN V 18599 Teil 1 bis 11
>Energetische Bewertung von Gebäuden<

Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs
für
Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung
Die nationale Vornorm DIN V 18599-T1-T10:2007-02 setzt neue Maßstäbe bei
Neubau, Verkauf und Vermietung von Immobilien
 
Wohn- u. Nichtwohngebäude sind bei Neubauten mit einem Energiebedarfsausweis und im Bestand mit einem Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis auszustatten.
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 10 Jahre.
Klimaanlagen und Beleuchtung sind in die Mindestanforderungen einzubeziehen!
Bei neuen Gebäuden ist gem. EEWärmeG seit dem 01.01.2009 die Nutzung von erneuerbaren Energien vorgeschrieben!
Ausnahmen sind durch alternative Effizienzmaßnahmen nachzuweisen!
Sind im Gebäudebestand Änderungen an Außenwänden, Fenstern etc. bei mehr als 10% einer Bauteilfläche des gesamten Gebäudes vorgesehen, ist der rechnerische Nachweis zu erbringen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes und die spezifischen, auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen bezogenen Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
um nicht mehr als 40% überschritten werden, sofern keine Sonderregelungen greifen!