Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen
sind im Vergleich zu den alternativ entstehenden Energiekosten zu bewerten.
Jede Maßnahme, die die gewünschte Energiedienstleistung zu geringeren Kosten erbringen kann als der Energiebezug,
ist wirtschaftlich.
 
Ja
hresmehrkosten (zusätzl. Kapitalkosten) <----> Jahresminderkosten (gesparte Energiekosten)

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) verursachen nicht unerhebliche Kosten für Investition und Betrieb. Die Notwendigkeit sollte daher immer kritisch untersucht werden. Werden RLT-Anlagen zur Humanklimatisierung von Bürogebäuden gefordert, sind Systementscheidungen nach wirtschaftlichen Kriterien zu treffen.
> Außenliegender verstellbarer Sonnenschutz <
> Minimierung des Luftvolumenstrom auf die notwendige Außenluftrate <

>
Kühllastdeckung durch Luft und Wasser <
> Quelllüftung -Konvektion-/Strahlungskühldecken - Bauteilaktivierung <
> Hybridkühldecken <
> Dezentrale oder Zentrale Versorgung <

Bei Renovierungen anfallende Zusatzkosten sollten sich möglichst binnen einer im Verhältnis zur technischen Lebensdauer der Investition vertretbaren Frist durch verstärkte Energieeinsparungen amortisieren.

Bauliche und nutzungsspezifische Einflussfaktoren und daraus resultierende Betriebs- kostenschätzungen müssen im frühestmöglichen Stadium der Vorplanung durchgeführt werden, da dann noch Spielräume für Änderungen und Optimierungen gegeben sind.